Steuerbonus mit RÖFIX Wärmedämm-Systemen

Leitfaden für den Superbonus 110% und Beratung für die Abtretung des Kredits an Banken oder Lieferanten.

Steuerbonus mit RÖFIX Wärmedämm-Systemen

Die Sanierung mit einem zertifizierten Wärmedämm-System (WDS) verbessert die Energieeffizienz jeder Immobilie und sorgt für geringere Heizkosten, egal ob es sich dabei um eine Wohnung, ein Wohnhaus oder ein größeres Gebäude handelt. Ein professionell geplantes und verarbeitetes WDS reduziert den Energieverlust und senkt somit die Heizkosten pro Wohneinheit um bis zu einem Drittel.

Das Dekret für den Wiederaufschwung enthält eine detaillierte Liste der Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, für welche der sog. Superbonus 110% beantragt werden kann. Dies gilt für Arbeiten, die im Zeitraum zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 durchgeführt werden. Voraussetzung für den Superbonus 110% ist ein Zugewinn von mindestens zwei Energieklassen des Gebäudes oder, falls dies nicht möglich ist, das Erreichen der höchsten Energieklasse. Dies wird durch einen qualifizierten Techniker anhand des sog. Energieausweises (A.P.E.) bestätigt.

Es liegt auf der Hand, dass gerade ein Wärmedämm-Verbundsystem zu jenen Sanierungsmaßnahmen zählt, die für den Erhalt des Superbonus unerlässlich sind. Die geprüften und zertifizierten RÖFIX Dämmsysteme garantieren langlebige und effiziente Lösungen und werden anhand einer sorgfältigen Analyse und Bewertung von Zustand und Eigenschaften des entsprechenden Gebäudes ausgewählt.

 

Welches RÖFIX Dämmsystem für das jeweilige Projekt am besten geeignet ist, wird individuell von unseren technischen Fachberatern bewertet. Unseren Kunden steht eine breite Produktpalette an Wärmedämm-Verbundsystemen aus unterschiedlichen Dämmstoffen zur Verfügung: EPS, Kork, Mineralwolle oder Calciumsilikat-Hydrate, um nur einige zu nennen. Für alle RÖFIX WDVS liegen die Europäische Technische Bewertungsdokumentation (ETA) nach ETAG 004 bzw. CUAP, die CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung (DOP) des Gesamtsystems gemäß der derzeit gültigen Bauprodukte-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 305/2011) vor.

RÖFIX bietet Ihnen nicht nur fachliche Beratung an, sondern unterstützt Sie auch bei bürokratischen Angelegenheiten, wie dem Stellen der Anträge. So erleichtern unsere Berater Ihnen etwa den Zugang zu Abzügen und Steuererleichterungen oder die Abtretung des Kredits an Banken oder Lieferanten.